1. Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das Bundeskriminalamt ist bemüht, diesen Webauftritt – unabhängig von dem für den Zugang genutzten Gerät – im Einklang mit § 12b BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://skid.bka.de/ des Bundeskriminalamtes.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.10.2025 erstellt und zuletzt am 11.11.2025 überprüft.
Die Einschätzung basiert auf der vom Bundeskriminalamt ausgeführten Selbstbewertung.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wurde am 20.04.2026 erstmalig veröffentlicht und konnte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keiner eingehenden Prüfung und Anpassung hinsichtlich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen unterzogen werden und ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils noch nicht vereinbar. Das BKA und die mitwirkenden Referate sind bemüht, so schnell wie möglich Anpassungen zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen vorzunehmen.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Die auf der Website dargestellten Diagramme und Grafiken sind nicht barrierefrei. Aktuell besteht die Möglichkeit, die Diagramme und Grafiken in Form von Tabellen darzustellen und herunterzuladen. Diese Tabellen können durch Screenreader erfasst werden. Ebenso können für alle dargestellten Grafiken Alternativtexte angezeigt werden, die durch Screenreader ausgelesen werden können.
5. Feedback und Kontaktangaben
Über die folgenden Kontaktmöglichkeiten können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen melden und Informationen über Inhalte einholen, die derzeit nicht barrierefrei zugänglich oder von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
E-Mail: skid@bka.bund.de
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Bundeskriminalamt
Redaktion SKiD
Referat IZ33
65173 Wiesbaden
6. Schlichtungsverfahren
Sollten Sie mit Antworten aus oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sein, können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem BGG stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-742901