Logo: Bundeskriminalamt
Logo: BKA (Bundeskriminalamt)

1. Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zu Sicherheit und Kriminalität in Deutschland können der Projektseite auf der Website des Bundeskriminalamts entnommen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden dort u.A. folgende Informationen:

  • Politischer Bedarf und Ziele der Befragung
  • Inhalte der Befragung
  • Projekthintergründe
  • Beauftragung
  • Durchführung und Finanzierung
  • Methodik (Konzept, Erhebungsmethode, Grundgesamtheit und Stichprobe, Fragebogen, Datenqualität)

2. Die Studie / Befragungsinhalte

Die Dunkelfeldbefragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD) ist als sogenannter „Crime Survey“ konzipiert, dessen Schwerpunkt in der Aufhellung des kriminalstatistischen Dunkelfeldes liegt. Die für die Studie zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger werden dafür nach möglichen Erfahrungen als Opfer einer Straftat befragt. Aber auch Informationen zum Sicherheitsgefühl sowie Einstellungen gegenüber und Erfahrungen mit der Polizei finden Berücksichtigung. Insgesamt werden in SKiD folgende Inhalte erhoben und Ziele verfolgt:

  1. Kriminalitätslage und -entwicklung in Deutschland / Opfererlebnisse bezüglich verschiedener Delikte
  2. Anzeigeverhalten
  3. Sicherheitsgefühl und die Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung
  4. Erfahrungen mit und die Bewertung der Polizei durch die Bevölkerung
  5. Soziodemographische Merkmale

3. Wer ist der Auftraggeber der Studie SKiD? Wie arbeiten Bund und Länder zusammen?

Die Durchführung der Studie wurde von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Jahr 2017 beschlossen. Auftraggeber der Studie ist daher das Bundesministerium des Innern. Die Studie SKiD wird vom BKA in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der polizeilich-kriminologischen Forschung aller 16 Bundesländer durchgeführt. Auf diese Weise ist es möglich, aus den Ergebnissen praktische Maßnahmen für die Polizei und andere Akteurinnen und Akteure der Gesellschaft zum Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität abzuleiten.

4. Wer führt die Studie durch und wer finanziert sie?

Die Studie SKiD wird aus Haushaltsmitteln des BKA und Haushaltsmitteln der Innenministerien der Bundesländer finanziert, die das Angebot einer Erhöhung der auf sie entfallenden Landesstichprobe nutzen. Die erste Befragung im Jahr 2020 (SKiD 2020) wurde zudem aus Mitteln des Fonds für die Innere Sicherheit durch die Europäische Union gefördert – dies gilt auch für die Erhebungswellen SKiD 2024 und 2026.

Zur Umsetzung von SKiD 2020 und SKiD 2024 hat das BKA mit dem Erhebungsinstitut infas – Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH aus Bonn zusammengearbeitet. Im Rahmen der dritten Erhebungswelle SKiD 2026 wurde das Sozialforschungsinstitut Verian aus München, eingetragen als Mantle Germany GmbH, mit der Durchführung der Studie beauftragt. Verian übernimmt die Durchführung der Datenerhebung, d. h. die Umsetzung der Befragung inkl. Stichprobenziehung, Versand der Fragebögen und Erinnerungsschreiben, Einlesen der Rückläufe, Generierung eines Datensatzes. Auftraggeber für die Datenerhebung ist das Bundesministerium des Innern.

5. Was ist unter Dunkelfeldforschung zu verstehen? Was erforschen sie mit der Studie SKiD?

Dunkelfeldforschung hat zum Ziel, Erkenntnisse über das Gesamtaufkommen bestimmter Straftaten zu gewinnen und so die Informationen, die der Polizei zum Kriminalitätsaufkommen bereits bekannt sind, zu ergänzen. Dunkelfeldforschung im BKA erfolgt auf Basis von sogenannten Opferbefragungen, in denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten werden, von ihren Erfahrungen zu berichten. Zu diesen Erfahrungen können auch Straftaten aus dem Dunkelfeld zählen, also solche, die der Polizei nicht bekannt geworden und somit nicht im sogenannten Hellfeld zu finden sind. Das Hellfeld wird u. a. in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) dargestellt. Dunkelfelduntersuchungen gelten neben den amtlichen Kriminalstatistiken als wichtige Datenquellen zur Beschreibung der Kriminalitätslage und -entwicklung.

Die schriftliche Befragung der Studie SKiD hat das Ziel, Erkenntnisse zum Dunkelfeld für zahlreiche Straftaten zu gewinnen, darunter verschiedene Vermögens- und Cyberdelikte, aber auch schwere Straftaten aus dem Bereich der Gewaltkriminalität. Des Weiteren erforscht die Studie u. a. die Umstände des Opferwerdens, die mögliche Furcht vor Kriminalität und die Wahrnehmung der Arbeit der Polizei.

Ergebnisse der Dunkelfeldforschung des BKA ermöglichen u. a.

  • eine wissenschaftlich abgesicherte, qualitativ hochwertige Einschätzung zum Kriminalitätsaufkommen in Deutschland für die untersuchten Straftaten,
  • eine Bestimmung des Verhältnisses von Hell- und Dunkelfeld,
  • Analysen von Veränderungen über die Zeit,
  • eine solide Informationsgrundlage für die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Kriminalität.

6. Wie forschen sie? Welche Methoden kommen zum Einsatz?

Dunkelfeldforschung im BKA erfolgt auf Basis von sogenannten Opferbefragungen. Hierfür wird eine repräsentative Auswahl (sogenannte Stichprobe) von Bürgerinnen und Bürgern aus der Bevölkerung zu ihren Opfererlebnissen, dem Anzeigeverhalten sowie verschiedenen kriminalitätsbezogenen Einstellungen, wie z. B. der Kriminalitätsfurcht, oder zur Einschätzung der Arbeit der Polizei, befragt. Die Ergebnisse werden mit Hilfe statistischer Methoden auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Dabei dienen Informationen über die Anteile von Personen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. im letzten Jahr) Opfer ausgewählter Straftaten wurden (z. B. Wohnungseinbruch, Diebstahl von Fahrzeugen, Körperverletzung) dazu, Aussagen über die Verbreitung verschiedener Kriminalitätsformen zu treffen.

SKiD arbeitet mit Fragebögen. Die Informationen und Unterlagen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden per Post zugesandt. Wer möchte, kann den Fragebogen auch online beantworten (die Zugangsdaten werden ebenfalls postalisch übermittelt).

7. Wie häufig wird die Studie SKiD zukünftig durchgeführt?

Anschließend an die ersten zwei Befragungen in 2020 und 2024 sollen weitere Erhebungen künftig im Zweijahresrhythmus folgen. SKiD 2026 befindet sich derzeit in der Vorbereitung. In diesem Fall erfolgt für jede Befragung eine neue, aussagekräftige Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern aus der Bevölkerung.

8. Wer kann an der Studie SKiD teilnehmen? Wie kann ich an der Studie SKiD teilnehmen?

Eine eigene Anmeldung zur Teilnahme an der Studie SKiD (ohne dass Sie explizit angeschrieben worden sind) ist nicht möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie SKiD wurden per Zufallsauswahl bestimmt; dies ist für die Repräsentativität der Befragung sehr wichtig.

Sie können nur an der Befragung teilnehmen, wenn Sie für die Befragung ausgewählt worden sind und ein Schreiben erhalten haben, dem auch der Fragebogen beigefügt war. Sie können die Fragen auf dem beigefügten Papierfragebogen ausfüllen und ihn in dem ebenfalls beigefügten Umschlag an infas zurückschicken. Die Kosten übernehmen wir. Alternativ können Sie die Fragen auch online beantworten. Die Internetseite und den Zugangs-Code finden Sie auf der Titelseite des Ihnen zugesandten Papierfragebogens.

9. Ich bin von einer Straftat betroffen. Was kann ich tun?

Wenn Sie oder Ihre Mitmenschen von Straftaten betroffen waren, empfehlen wir Ihnen, die Straftat anzuzeigen. Bitte wenden Sie sich dazu an die örtliche Polizeidienststelle (recherchierbar unter www.polizei.de).

Für weitere Hilfe bietet Ihnen die Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS) www.odabs.org eine Übersicht über Unterstützungsangebote in Ihrer Nähe. Ebenfalls können Sie sich an die Hilfeorganisation WEISSER RING unter der Telefonnummer 116 006 wenden. Die Beratung ist kostenfrei und anonym. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.weisser-ring.de.