1. Anzeigeneigung
Neben der Anzeigequote ist die Anzeigeneigung ein weiterer Kennwert, der wichtige Erkenntnisse über das Anzeigeverhalten liefern kann. Auch die Anzeigeneigung beruht wie die Anzeigequote auf dem Verhältnis angezeigter Opfererfahrungen zur Anzahl aller Opfererfahrungen (angezeigt und nicht angezeigt). Im Gegensatz zur Anzeigequote, die das Gesamtaufkommen von (angezeigten) Viktimisierungen betrachtet, wird die Anzeigeneigung jedoch für jede Person individuell ermittelt. Sie gibt damit Auskunft darüber, wie hoch die Bereitschaft einer Person ist, ein Opfererlebnis der Polizei mitzuteilen. Ob ein Opfer die Straftat zur Anzeige bringt, hängt neben deliktspezifischen Eigenschaften, wie beispielsweise der Schwere des Delikts, in hohem Maße auch von Persönlichkeitseigenschaften und anderen personenbezogenen Merkmalen ab.
Berechnung der Anzeigeneigung: Die individuelle Anzeigeneigung einer betroffenen Person y für ein Delikt x berechnet sich über:
Die durchschnittliche Anzeigeneigung für ein Delikt x berechnet sich über:
2. Anzeigequote
Die Anzeigequote ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Anzahl an Opfererlebnissen und der Anzahl jener Fälle, die davon zur Anzeige gebracht werden.
Berechnung der Anzeigequote: Die im Folgenden ausgewiesenen Anzeigequoten für ein Delikt x berechnen sich über:
3. Dunkelfeld
Das (kriminalstatistische) Dunkelfeld bezeichnet alle Straftaten und kriminellen Handlungen, die in der Bevölkerung vorkommen, aber nicht von der Polizei oder den Strafverfolgungsbehörden erfasst, gemeldet oder registriert werden. Diese „unsichtbaren“ Fälle entziehen sich somit der offiziellen Kriminalstatistik.
4. Erhebung / Erhebungswelle
Der Begriff Erhebung oder Datenerhebung bezeichnet gewissermaßen den Teil einer Studie, der sich mit dem Sammeln (Erheben) von Informationen beschäftigt, z. B. dem Sammeln von Daten mit Hilfe eines Fragebogens. Wenn eine Erhebung wiederholt durchgeführt wird, spricht man von Wellen bzw. Erhebungswellen. Im Falle von SKiD liegen derzeit zwei Erhebungswellen vor: SKiD 2020 und SKiD 2024. Die dritte Welle SKiD 2026 befindet sich in Vorbereitung.
5. Inzidenzrate
Die Inzidenzrate gibt die Anzahl an Opfererlebnissen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb eines bestimmten Zeitraums an.
6. Konfidenzintervalle
Ein Konfidenzintervall ist ein Bereich, in dem der „wahre“ Wert einer Größe mit einer vor der statistischen Testung festgelegten Wahrscheinlichkeit liegt. Es zeigt an, wie sicher eine auf einer Stichprobe basierende Schätzung ist, und wird als Bereich angegeben, der beispielsweise mit einer Sicherheit von 95 % den wahren Wert einschließt.
7. Prävalenzrate
Die Prävalenzrate beschreibt den prozentualen Anteil der in Deutschland lebenden Personen ab 16 Jahren, die im betrachteten Zeitraum mindestens einmal Opfer einer bestimmten Straftat geworden sind.
8. Repräsentativität
Repräsentativität bedeutet im Wesentlichen, dass eine Stichprobe die Eigenschaften einer Grundgesamtheit widerspiegelt und somit anhand der Stichprobe Rückschlüsse auf diese Grundgesamtheit gezogen werden können. Von statistischer Repräsentativität spricht man, wenn eine Stichprobe zufällig gezogen wurde und für alle Mitglieder der Grundgesamtheit die Wahrscheinlichkeit, für die Stichprobe ausgewählt zu werden, bekannt ist. Die hier vorliegenden Ergebnisse sind statistisch repräsentativ für die in Deutschland wohnhafte Bevölkerung ab 16 Jahren.
9. Stichprobe
Eine Stichprobe ist eine Teilmenge aus einer größeren Gruppe – der sogenannten Grundgesamtheit –, die man auswählt, um durch Messungen oder Befragungen Rückschlüsse auf diese gesamte Gruppe zu ziehen. Je größer die Stichprobe, desto geringer sind die zufälligen Schwankungen und desto genauer werden die Schätzungen (sofern die Stichprobe zufällig gezogen wurde). Die Stichprobe sollte die wichtigsten Eigenschaften der Grundgesamtheit möglichst gut widerspiegeln (z. B. hinsichtlich ihrer Altersstruktur, Geschlechterverteilung oder des Migrationshintergrunds; Repräsentativität). Unterschieden wird häufig zwischen einer Brutto-Stichprobe (Anzahl aller angeschriebenen Zielpersonen) und einer Netto-Stichprobe (die Anzahl an tatsächlich auswertbaren Teilnahmen).
10. Wellenbruch
Ein Wellenbruch bezeichnet eine maßgebliche Änderung der Fragestellung zur Erfassung von Opfererlebnissen von einem Erhebungszeitpunkt zum nächsten. Dies kann zu Unterschieden in den Ergebnissen führen, die nicht auf eine tatsächliche Änderung des Deliktaufkommens zurückzuführen sind, sondern eben aufgrund der geänderten Abfrage entstehen. Für eine genaue Interpretation der Ergebnisse sollten die Daten vor und nach der Änderung entsprechend separat betrachtet werden. Ein Wellenbruch in zusammengefassten Delikten kann demzufolge bedeuten, dass sich die Zuordnung der Einzeldelikte geändert hat oder durch eine geänderte Fragestellung der Einzeldelikte ein Wellenbruch vorhanden ist.